Export von Automatisierungstechnik: USA, VAE, Indien, Oman
Industriekomponenten aus Deutschland in Drittländer zu liefern ist Routine, wenn die Dokumente stimmen. Dieser Leitfaden beschreibt den Ablauf auf EU-Seite und die Punkte, die in vier häufigen Zielländern regelmäßig Rückfragen auslösen.
1. Ausfuhr aus der EU
- EORI-Nummer des Ausführers, Handelsrechnung mit Warennummer, Ursprungsland, Nettogewicht und Incoterm, Packliste.
- Ausfuhranmeldung elektronisch über ATLAS. Ab 1.000 € Warenwert ist sie Pflicht; darunter reicht in der Regel die mündliche Anmeldung an der Ausgangszollstelle. Mit einer Bewilligung für vereinfachte Zollanmeldungen läuft die Abfertigung ohne Vorführung beim Zollamt.
- Ausfuhrkontrolle: Prüfung, ob Güter, Empfänger oder Verwendung unter die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 oder Sanktionen fallen. Für gängige Automatisierungskomponenten ist das selten der Fall, die Prüfung ist trotzdem dokumentationspflichtig.
- Ursprungsnachweis: Ursprungszeugnis der IHK oder Lieferantenerklärung, je nach Anforderung des Ziellandes.
- Incoterms 2020: EXW verlagert alles auf den Käufer, FCA und DAP sind im Komponentenhandel üblich, DDP nur, wenn der Verkäufer die Einfuhr im Zielland selbst abwickeln kann.
2. USA
- Einfuhr nach HTSUS (10-stellig). Die ersten sechs Stellen entsprechen dem HS, der Rest ist US-spezifisch.
- Ein Importer of Record mit US-Steuernummer und in der Regel ein Customs Broker sind nötig. Als Verkäufer in Deutschland liefern Sie meist DAP oder FCA und überlassen die Einfuhr dem Kunden.
- Zusatzzölle (z. B. Section 232 auf Stahl- und Aluminiumanteile, Section 301) können auch Komponenten treffen; Ursprung und Materialzusammensetzung müssen belegbar sein. Der Stand ändert sich häufig, prüfen Sie ihn vor jedem Angebot.
- Elektrische Geräte: Kunden fragen oft nach UL- oder cULus-Kennzeichnung. Das ist keine Zollfrage, aber ein Grund für Rücksendungen, wenn sie fehlt.
3. Vereinigte Arabische Emirate
- Einfuhrzoll in der Regel 5 % auf den CIF-Wert (GCC-Außenzoll), dazu 5 % VAT.
- Handelsrechnung und Ursprungszeugnis werden häufig in beglaubigter Form verlangt; die Praxis unterscheidet sich zwischen Dubai, Abu Dhabi und den Freizonen.
- Der Importeur braucht eine Importlizenz der jeweiligen Zollbehörde; Lieferungen in Freizonen (z. B. JAFZA) laufen zollfrei, solange die Ware die Zone nicht verlässt.
4. Indien
- Der Importeur braucht einen IEC-Code (Importer Exporter Code) und eine GST-Registrierung.
- Für viele elektronische und IT-Produkte gilt eine BIS-Registrierungspflicht (CRS). Vor dem Angebot prüfen, ob das Produkt oder sein Netzteil unter die Liste fällt.
- Zoll setzt sich aus Basiszoll, Social Welfare Surcharge und IGST zusammen; die Rechnung sollte Warennummer und Ursprung eindeutig ausweisen. Handelsrechnungen werden bei der Einfuhr streng mit der Packliste abgeglichen.
5. Oman
- Wie die VAE Teil der GCC-Zollunion: in der Regel 5 % Einfuhrzoll auf den CIF-Wert.
- Ursprungszeugnis und Handelsrechnung werden verlangt, häufig mit Beglaubigung durch die Handelskammer; die Anforderungen an Legalisierung sollten Sie vorab mit dem Kunden klären.
- Elektrische Betriebsmittel können einer Konformitätsbescheinigung unterliegen.
Was ZWOD dabei übernimmt
Wir bündeln Lieferungen mehrerer Hersteller in Berlin zu einer Sendung, erstellen Handelsrechnung, Packliste und die Ausfuhranmeldung im eigenen Haus und organisieren Express, Luft- oder Seefracht nach Vereinbarung. Regelmäßige Ziele sind unter anderem die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate, Indien und Oman. Details unter Lager & Logistik und in den häufigen Fragen.
Stand September 2026. Zollsätze und Einfuhrvorschriften ändern sich; verbindlich sind die Angaben der jeweiligen Zollverwaltung. Keine Rechtsberatung.
